Glossar
Dieses Glossar enthält 4 Einträge.Glossare
Begriff | Definition |
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Bauschaum | 1 und 2 Komp. Polyurethanschäume aus dem Aerosolbehälter werden umgangssprachlich auch als Bauschaum bezeichnet.
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Beständigkeit | 1 und 2 Komp. Polyurethanschaum ist im ausgehärteten Zustand beständig gegen die meisten Lösungsmittel, schwache Säuren und Laugen. Die mechanische und thermische Beständigkeit entspricht den Anforderungen, die an einen modernen Baustoff gestellt werden. Nicht beständig sind 1 und 2 Komp. Polyurethanschäume gegen UV-Strahlung.
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Brandklasse | Die Landesbaugesetzgebung in Deutschland schreibt zwingend die Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 – Teil 1 für 1 Komp. Polyurethanschäume vor. Diese Anforderung wird durch Prüfzeugnisse belegt. Für alle weiteren Länder, auch für den EU-Raum, genügt die Einstellung der Polyurethanschäume nach DIN 4102 – Teil 1 B3. Es ist nicht davon auszugehen, dass die so genannten B2-Schäume die besseren Produkte sind. Die Unterschiede sind rezeptiver Natur, sie liegen hauptsächlich in der Verwendung der Flammschutzmittel und sind visuell nicht erkennbar. Zur allgemeinen Erläuterung sei noch angeführt, dass die DIN 4102 – Teil 1 zwei Baustoffklassen unterscheidet, die Baustoffklassen A und B. |
Bruchdehnung | Der aus der Zugspannung resultierende Wert ist die Werkstoffverformung bis zum Bruch. |