Die Landesbaugesetzgebung in Deutschland schreibt zwingend die Baustoffklasse B2 nach DIN 4102 – Teil 1 für 1 Komp. Polyurethanschäume vor. Diese Anforderung wird durch Prüfzeugnisse belegt. Für alle weiteren Länder, auch für den EU-Raum, genügt die Einstellung der Polyurethanschäume nach DIN 4102 – Teil 1 B3. Es ist nicht davon auszugehen, dass die so genannten B2-Schäume die besseren Produkte sind. Die Unterschiede sind rezeptiver Natur, sie liegen hauptsächlich in der Verwendung der Flammschutzmittel und sind visuell nicht erkennbar. Zur allgemeinen Erläuterung sei noch angeführt, dass die DIN 4102 – Teil 1 zwei Baustoffklassen unterscheidet, die Baustoffklassen A und B.
Die Kennzeichnung A steht für unbrennbare Baustoffe, die Kennzeichnung B steht für brennbare Baustoffe. Die Kennzeichnungen nach B3, B2 und B1 weisen sich als Brandverzögerungsklassen aus. 1 und 2 Komp. Polyurethanschäume brennen, kommen sie mit einer offenen Flamme zusammen oder übersteigt die sich bei einem Brand entwickelnde Rauchgastemperatur eine bestimmte Temperatur, immer.
Die Sinndefinition dieser Klassifizierung überlassen wir der Bürokratie.