Die Aerosolbehälter mit 1 und 2 Komp. Polyurethanschäumen tragen auf ihrer Auslobung das Ü-Zeichen. Bei dem Ü-Zeichen handelt es sich um eine Herstellererklärung, die besagt, dass die dem Produkt zugesagten Eigenschaften, die durch Prüfzeugnisse eines staatlich anerkannten Prüfinstituts belegt sein müssen, in Übereinstimmung mit dem gelieferten Produkt stehen. Bei 1 und 2 Komp. Polyurethanschäumen aus dem Aerosolbehälter wird über das Ü-Zeichen die Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN 4102 – Teil 1, Baustoffklasse B1 und B2 erklärt.