Die Fensterbefestigung nur mit Polyurethanschaum ist nicht zulässig. Bedeutendes Argument ist hier die Sicherheit im Brandfall. Fensterzargen müssen mit Krallen oder Dübeln am umgebenden Mauerwerk befestigt werden.
Der eingebrachte 1 Komp. Polyurethanschaum dient nur der Wärmedämmung.