Lagerung

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Begriff Definition
Lagerung

1 und 2 Komp. Dosenschäume müssen stehend und trocken gelagert werden. Lagerungen in der direkten Sonnenbestrahlung und Lagertemperaturen über 50 °C sind zwingend zu vermeiden. Die eingesetzten Behälter für 1 und 2 Komp. Schaum sind Druckbehälter. Bei einer Behältertemperatur oberhalb von 50 °C besteht Berstgefahr. Die Behälter dürfen nicht im Fahrzeuginnenraum sondern nur gesichert im Kofferraum transportiert werden.

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