Allgemein Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Bedingungen sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch uns; sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer. Bei Widersprüchen mit Bedingungen des Käufers haben unsere Bedingungen so lange den Vorrang, als nicht abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien für einen bestimmten Auftrag schriftlich festgelegt werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Käufer auf die Anwendung seiner Bedingungen, auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen.
Bei laufender Geschäftsverbindung liegen diese Bedingungen den Einzelverträgen stets zugrunde, auch wenn der Käufer der Ware nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
Änderungen dieser Bedingungen oder mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Werden einzelne der nachstehenden Bestimmungen vertraglich abgeändert oder sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
1. Preise, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 3% Skonto. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und wir sind auch dann jederzeit berechtigt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Wechsels Barzahlung zu verlangen.
Der Käufer ist nicht berechtigt gegen die Kaufpreisforderung mit einer Gegenforderung aufzurechnen, es sei denn, dieses ist unstreitig und rechtskräftig festgestellt. Der Käufer ist nicht berechtigt ein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen.
Tritt nach Vertragsabschluss eine Verschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers ein oder kommt der Käufer mit irgendwelchen Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie alle offenstehenden Forderungen für sofort fällig zu erklären, auch wenn andere Zahlungsbedingen vereinbart sind. Kommt der Käufer unserem Verlangen nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Lieferung
Die von uns angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Soweit bindende Liefertermine vereinbart wurden, ist der Käufer verpflichtet, uns bei von uns verschuldeter Überschreitung des Liefertermins eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, so kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
3. Versand
Unsere Ware wird auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers versandt. Für Gewichtsverlust während des Versands übernehmen wir keine Haftung. Die Versandart und der Versandweg bleiben stets – ohne Gewähr für schnellste und billigste Beförderung – uns überlassen. Mehrkosten für Teil- und Expressgutversendungen, die auf Wunsch des Käufers vorgenommen werden, gehen in jedem Fall zu seinen Lasten.
4. Versicherungen
Versicherungen gegen Schäden aller Art erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Rechung.
5. Gewährleistung, Schadensersatz
Bei der Beschreibung unserer Erzeugnisse und ihrer Anwendungsmöglichkeiten in Prospekten, Verarbeitungsanleitungen und ähnlichen Informationsschriften handelt es sich nicht um die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, sondern lediglich um unverbindliche Hinweise, die dem Käufer die Beurteilung unserer Erzeugnisse erleichtern sollen. Der Käufer hat sich rechtzeitig – möglichst vor einer endgültigen Bestellung – durch ausreichende Versuche zu überzeugen, dass sich der von ihm gewünschte Erfolg mit unserem Erzeugnis erzielen lässt.
Beanstandungen der Ware müssen in jedem Fall vor ihrer Verarbeitung unserer Geschäftsleitung schriftlich zugegangen sein; bei offensichtlichen Mängeln muss eine Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, erfolgen.
Es ist uns Gelegenheit zu geben, die Beanstandungen zu überprüfen. Rücksendungen der Ware werden nur bei Vorliegen unserer schriftlichen Einverständniserklärung entgegengenommen.
Erfolgt die Beanstandung rechtzeitig und wird uns mangelhafte Beschaffenheit der Ware oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nachgewiesen, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachlieferung fehl, kann der Käufer nach Ablauf der Frist den Kaufpreis herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Eine Garantie für die mit unseren Erzeugnissen zu erzielenden Ergebnisse können wir ebenso wenig übernehmen wie die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung oder unerlaubter Handlung), sind ausgeschlossen, es sei denn, sie gehen nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück. Bei Handelsgeschäften wird der Hersteller der gehandelten Produkte nicht von der Haftung freigegeben.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben einschließlich der Verpackung so lange unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt hat; sie dürfen während dieser Zeit nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung oder Vermischung der Ware entstehende Erzeugnisse; es wird hiermit vereinbart, dass der Käufer diese Erzeugnisse für uns in Verwahrung nimmt. Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeiten uns gegenüber alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung für sämtliche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen bestehenden Forderungen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren – gleich in welchem Zustand – verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung an uns nur in Höhe des Wertes (dem Käufer in Rechnung gestellter Preis) der Vorbehaltsware vereinbart, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufvertrages ist. Bei Verbindung oder Vermischung mit Material, welches dem Käufer nicht gehört, erwerben wir stets Miteigentum an dem Fertigfabrikat zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zum Wert des Fertigproduktes ergibt. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt 25 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz der Firma KIM-Jarolim in Giebelstadt-Sulzdorf. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma KIM-Jarolim in Giebelstadt-Sulzdorf vereinbar.
8. Es findet deutsches Gesetz Anwendung.